Steuerstraftaten müssen verjährungsrechtlich differenziert betrachtet werden. Es ist zwischen der strafrechtlichen Verjährung der Steuerhinterziehung (Strafverfolgungsverjährung) und der Verjährung für die Steuerzahlung (Festsetzungsverjährung) zu unterscheiden. Die Fristen sind unterschiedlich lange. Insbesondere bei Selbstanzeigen ist diese Unterscheidung wichtig. Hier treffen beide Verjährungsfristen häufig aufeinander. Nach Ablauf der steuerlichen Festsetzungsfrist dürfen Steuerfestsetzungen sowie deren Aufhebung und Änderung nicht […]