Kinder sind teuer und steuerlich überwiegend Privatvergnügen. Das gilt besonders, wenn sie volljährig sind. Häufig ergeben sich Streitigkeiten darüber mit den Familienkassen und Finanzämtern. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Brennpunkte und Gestaltungstipps.
Da sich das Jahr langsam dem Ende neigt, möchte Vincenzo gerne wissen, wie viel Gewinn er mit seinem Restaurant gemacht hat. Dazu lässt er sich von seinem Steuerberater aus Hannover die zwei wichtigsten Gewinnermittlungsarten, die Bilanz und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR), erklären. Er erfährt, wie diese aufgebaut sind und wie sich der Gewinn ermittelt.