Ende 2015 wurde das „Gesetz zu der mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten“ (kurz: Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz) beschlossen.
Ende 2015 wurde das „Gesetz zu der mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten“ (kurz: Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz) beschlossen.